Maßnahmen auf gemeindeeigenen Flächen können dem kommunalen Ökokonto zu Gute kommen. Dafür wird die Fläche einem Landwirt zur Verfügung gestellt und dieser für die Rebhuhn fördernde Bewirtschaftungsweise von der Gemeinde direkt vergütet. Die gewonnenen Ökopunkte können als Kompensationsmaßnahme für neue Bauvorhaben verwendet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme für mindestens 25 Jahre eingehalten und von der unteren Naturschutzbehörde anerkannt wird.
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Landschaftserhaltungsverband Landkreis Freudenstadt e. V.